Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beauftragt die Bürgermeisterin in ihrer Funktion als Vertreterin der Gemeinde Bobitz als Gesellschafterin der Regionalen Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen mbH, Plänen zum Abriss oder Verkauf des Wohnblocks „Schulstraße 13-15“ in Bobitz zu widersprechen sowie zeitnah Nutzungskonzepte durch die Wohnungsgesellschaft erarbeiten zu lassen, die mit den Vorstellungen der Gemeindevertretung zum Quartier Schulstraße harmonieren. 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit Beschluss VO/GV09/2019-1169 vom 13.5.2019 empfahl die damalige Gemeindevertretung der Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen mbH den Rückbau des Wohnblocks „Schulstraße 13-15“ in Bobitz.

Das Begehren, das Gebiet in der Gemarkung Bobitz, Flur 1, Flurstück 110/28, mit dem Ziel der Beantragung von Fördermitteln für den Abriss des Wohnblocks, als Stadtumbaugebiet festzulegen, wurde mit Beschluss VO/GV09/2020-1305 vom 5.5.2020 mehrheitlich abgelehnt.

Die Entwicklung seit dem 13.5.2019 und insbesondere die durch die Corona-Krise zu erwartende wirtschaftliche Rezession mit der damit verbundenen vermehrten Nachfrage nach günstigem Wohnraum, geben Anlass, über den Abriss des Wohnblocks neu zu entscheiden.

In diesem Zuge soll mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes auch die Ansiedlung von Kleinstgewerbe und die Bereitstellung von Flächen für kommunale und soziale Nutzer wie Seniorenklub, Jugendklub, Vereine etc. geprüft werden.

Die Gemeindevertretung Bobitz ist an einer partnerschaftlichen und zukunftsorientierten Zusammenarbeit mit der Wohnungsgesellschaft interessiert und möchte gemeinsam eine Lösung entwickeln, die einerseits den Bestrebungen für eine weitere Entwicklung der Gemeinde, des Ortes Bobitz und des Quartiers Schulstraße entspricht und andererseits den wirtschaftlichen Interessen der WGS genüge tut.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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