Beschlussvorlage - VO/GV09/2009-180
Grunddaten
- Betreff:
-
Kosten bei Mehrbedarf in der Hortbetreuung in den Ferien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Isolde Segler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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26.03.2009
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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06.04.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Bobitz hat am 16. 12. 2004 eine Satzung über die Benutzung der
Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Bobitz erlassen, in der unter
anderem im
§ 2
Abs. 3 die Bezahlung von Mehrstunden geregelt ist. Hier ist die Mehrstunde mit
5,00 € abzurechnen. Diese Regelung ist daraus entstanden, dass Eltern die
vertraglichen Betreuungszeiten überzogen haben.
Beim
Aktualisieren der Satzung und durch die Veränderung des neuen KiföG M-V ist der
Mehrbedarf in der Ferienzeit bei der Hortbetreuung nicht beachtet worden.
Da
die Notwendigkeit für einen erhöhten Betreuungsbedarf von Eltern während der Ferienzeit
besteht, sind die Kosten, die hier durch die Satzungsregelung bei Überziehung
der Betreuungszeiten entstehen würden, für die Eltern nicht tragbar.
Die
Gemeindevertretung Bobitz beschließt auf diesem Wege, die Mehrkosten in den
Ferien in Höhe von 1,50 €/Stunde über einen gesonderten Vertrag in
Rechnung zu stellen.
Die
Verwaltung wird dann mit den Sorgeberechtigten hierzu Verträge auf privat-rechtlicher
Basis abschließen.
