Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden werden gemäß beigefügter Abwägung behandelt. Die Ergebnisse fließen in den 2. Entwurf des Bebauungsplanes ein.

 

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Photovoltaik Bobitz" im OT Lutterstorf vom Juli 2020 und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und FFH-Prüfung werden hiermit bestätigt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage des Entwurfes ist öffentlich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat die Aufstellung eines Bebauungsplans auf den Flächen einer ehemaligen Deponie in der Gemarkung Lutterstorf am 26.06.2018 gemäß § 9 BauGB beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer geschlossenen Deponie im Außenbereich hergestellt werden. Das Plangebiet ist 2,44 ha groß.

Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB unter anderem Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Grünordnung enthalten. Festsetzungen zu den örtlichen Verkehrsflächen werden nicht getroffen, da sich das Plangebiet nicht an einer gewidmeten öffentlichen Straßenverkehrsfläche befindet. Die Erschließung erfolgt über einen öffentlichen Weg.

Der Entwurf wurde in der Zeit vom 07.02.2019 bis einschließlich 08.03.2019 öffentlich ausgelegt; eine Anregung eines Bürgers ist eingegangen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 22.01.2019.

Aus der Behördenbeteiligung ergaben sich Nachforderungen des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Erschließung der PV-Anlage, zur Löschwasserversorgung, zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz. Die Überarbeitung der Eingriffsregelung und des Gutachtens zum Artenschutz erfolgten nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde. Eine erneute Auslage wird notwendig, da sich der Vorhabenträger entschieden hat, die Modulflächen zu verkleinern und die Kompensationsflächen im Plangebiet zu vergrößern.

Den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wird mit dem Beteiligungsverfahren zum Planentwurf erneut die Gelegenheit gegeben, zum Vorhaben Stellung zu nehmen.

Der aufzustellende Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu der Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ (SO § 11 BauNVO), zum Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Grünordnung.

Bestandteil der Planunterlagen sind neben der Planzeichnung und Begründung ein Umweltbericht, eine artenschutzfachliche Prüfung und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf wurden in der anliegenden Abwägungstabelle behandelt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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