Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1340

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz bestätigt die 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik Bobitz bei Lutterstorf“ von Juli 2020 und billigt die Begründung einschließlich des Umweltberichts.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage des Entwurfes ist öffentlich bekannt zu machen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat am 26.06.2018 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Photovoltaik Bobitz bei Lutterstorf“ beschlossen. Der Entwurf der FNP-Änderung, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird gebilligt und Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Nachnutzung der ehemaligen Mülldeponie als Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Bobitz vom 30.03.2011 stellt das Plangebiet als Altlastenverdachtsfläche und Fläche für Landwirtschaft dar. Aus diesem Grund ist der Flächennutzungsplan für den entsprechenden Teilbereich zu ändern. Die FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Photovoltaik Bobitz“.

 

Geplant ist die Festsetzung als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ nach § 11 BauNVO für den Geltungsbereich von rund 2,44 ha Größe. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bobitz trat mit der Bekanntmachung am 30.03.2011 in Kraft. Das Plangebiet wird als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sowie als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, dargestellt.

 

Die FNP-Änderung sollte im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im Zusammenhang mit der gesamtgemeindlichen Entwicklung, die der FNP darstellt, ist die Auswirkung der FNP-Änderung von Fläche für Landwirtschaft / Deponie zu SO Photovoltaik nur als geringfügig anzusehen. Aufgrund von Planänderungen wird der Bebauungsplan Nr. 14 „Photovoltaik Bobitz“ erneut ausgelegt (Fassung des 2. Entwurfs von Juli 2020); in diesem Zuge wird die Änderung des FNP erneut ausgelegt und erfüllt damit auch die Voraussetzung des Regelverfahrens.

 

Aus der Behördenbeteiligung ergaben sich allgemeine Hinweise. Den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wird mit dem Beteiligungsverfahren zum Planentwurf erneut die Gelegenheit gegeben, zum Vorhaben Stellung zu nehmen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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