Beschlussvorlage - VO/GV03/2020-0619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt zur Erfüllung von Auflagen aus der Fachgenehmigung folgende Änderungen für die Erneuerung des Petersdorfer Weges:
1. Die Forderung nach der Fahrbahnverbreiterung in Kurven mit Radius R = 100 wird erfüllt indem von den angrenzenden Grundstücken Flächen erworben werden.

 

oder

 

Alternativ soll zur Vermeidung des Grunderwerbs eine von den Auflagen abweichende Regelung angestrebt und ein Überfahren des Bankettstreifens toleriert werden (siehe Schreiben vom IB BAUWAS vom 06.07.2020).

 

2. Der überarbeitete Lageplan für den Knotenpunktbereich Am Hof/Am Park wird zur Ausführung frei gegeben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Fachgenehmigung der Straßenaufsichtsbehörde beim Landkreis wurde mit Auflagen erteilt. Unter Auflagen Punkt 5 wird eine Kurveninnenverbreiterung im Bereich der Einmündung Am Felde gefordert. Für den Knotenpunkt Am Hof/Am Park sollte der Begegnungsfall anhand von Schleppkurven überprüft werden.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

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Anlagen

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