Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2301

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt die empfohlenen Maßnahmen aus den Prüfberichten für die Bauwerke Nr. 6 und Nr. 7 umzusetzen. Beide Brückenbauwerke besitzen die oberste Priorität bei der Umsetzung der Instandhaltungsarbeiten im Haushaltsjahr 2020.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die 2 Brückenbauwerke in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Kleinen wurden entsprechend des Prüfzyklus planmäßig im Jahr 2019 geprüft. Die Zustandsnoten der Brücken liegen zwischen 2,5 (ausreichend) und 3,0 (nicht ausreichend).

Brücken- Nr. 6, Brücke im Zuge der Mühlenstraße über die Bahn  Note 2,5 (ausreichend)

Brücken- Nr. 7, RW- Brücke über Wallensteingraben     Note 3,0 (nicht ausreichend)

 

Wie aus den Prüfberichten ersichtlich ist, sind Maßnahmen erforderlich um die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit der Brückenbauwerke zu erhalten.

Die Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerkes Nr. 7 ist durch die Vielzahl an Schäden nicht mehr gegeben. Der Zustand der Plattenbalkenbrücke über den Wallensteingraben (Bauwerk Nr. 7) erfordert es, kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit des Bauwerkes durchzuführen. Entsprechend der Empfehlungen aus dem Prüfbericht sollten die Widerlager instandgesetzt und ein korrosionshemmender Anstrich der Bauteile aus Metall kurzfristig erfolgen. Eine Verbesserung der Bauwerksreinigung im Zuge der laufenden Unterhaltung ist anzustreben.

Notwendige Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 und 2021 einzustellen..

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsplanung 6.500 € (ursprünglich, nicht ausreichend)

Reduzieren

Anlagen

Loading...