Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2320

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, eine Planung für ein Hortgebäude in Auftrag zu geben. Geplant werden soll für 100 Hortkinder und 30 Kindergartenkinder. Das Konzept der offenen Hortarbeit soll dabei berücksichtigt werden. Das Büro für Architektur und Bauleitplanung wird mit der Planung der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.  Mit diesem Beschluss wird die Aufgabenstellung aus dem Beschluss VO/GV08/2019-2090 geändert. 

 


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Nachdem die Gemeindevertretung Bad Kleinen mit Datum 08.05.2019 den Beschluss gefasst hatte, einen von der Kita vorgeschlagenen Raumbedarf als Aufgabenstellung für die Planung eines neuen Hortgebäudes mit zusätzlichen Räumen für die Kitakinder als Grundlage für die Planung in Auftrag zu geben, hat das Planungsbüro einen Entwurf vorgelegt.

Nach der Beratung im Sozialausschuss vom 29.01.2020, in der durch die Kitaleiterin angeregt wurde, die Größe noch einmal zu überdenken, wurden die Verwaltung beauftragt, Zahlen des Melderegisters für die Entscheidungsfindung aufzubereiten.

Nach Überprüfung der Entwicklung der Kinderzahlen an Hand des Melderegisters in den Gemeinden Bad Kleinen und Hohen Viecheln, wurde festgestellt, dass sich ab dem Jahr 2025 die Kinderzahlen für den Bereich Hort und Schule durch geringere Geburtenzahlen nach unten bewegen (Anlage 3). Für den Bereich des Kindergartens wirkt sich das bereits ab  dem Jahr 2022 aus. (Anlage 2). Dabei wurden alle Kinder berücksichtigt, die laut Melderegister bis zum 03.06.2020 geboren wurden. Diese werden im Schuljahr 2026/2027 eingeschult und besuchen ab dann den Hort.

Die Anzahl der weiblichen Einwohnerinnen, die in den Folgejahren für höhere Geburtenraten als bisher sorgen könnten, sind laut Melderegister geringer als in den Vorjahren. Auffallend dabei ist, dass die im Melderegister registrierten Kinder überwiegend der Altersklasse der jetzt 30-jährigen bis 40-jährigen weiblichen Einwohner zuzuordnen sind. 

Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.06.2020 intensiv mit der Thematik Hortneubau beschäftigt und hat aus der Beratung heraus den Inhalt der Beschlussvorlage festgelegt. Für die Festlegungen der Größe des Hortneubaues für 100 Hortkinder und 30 Kindergartenkinder wurden nicht nur die Zahlen des Melderegisters betrachtet. Ebenfalls eingeflossen sind die Erwägungen, dass die Sozialausschussmitglieder davon ausgehen, dass durch Zuzüge in ein Wohngebiet in der Gemeinde Hohen Viecheln, durch Hausverkäufe älterer Einwohner an jüngere Leute und durch die jetzt kostenlose Kitabetreuung die Anzahl der Kinder in der Gemeinde Bad Kleinen zukünftig wieder weiter zunehmen wird.

Obgleich die Schule geltend macht, ihre Räume für die zukünftige Ausrichtung auf Diagnoseförderkinder und Inklusion mehr Räume für die Förderung in kleinen Gruppen zu benötigen, wurde am 10.06.2020 bei einer Beratung mit Kitaleitung, Schulleitung, dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter, der Verwaltung und dem Planungsbüro und am 17.06.2020 im Sozialausschuss zusammen mit der Schulleitung und der Kitaleitung ein Konsens zur weiteren gemeinsamen Nutzung von Schulräumen in Doppelnutzung für die zukünftigen Jahre und über das Jahr 2026 hinaus gefunden.

Unter diesen Voraussetzungen hat der Sozialausschuss diese Vorlage für die Gemeindevertretung erarbeitet.

Unter der Voraussetzung, dass eine Förderung 2021 beantragt werden kann und frühestens (Förderung vorausgesetzt) 2023 mit dem Hortneubau begonnen werden kann, könnte die früheste Fertigstellung 2024 sein.

Eine Beantragung der Förderung kann nur bei Vorliegen der Leistungsphasen 1 und 2 der Planung erfolgen.

 

Ab 2025 sinken die Zahlen der Kinder, die eingeschult werden.

Bis zum Schuljahr 2025 ist sowohl für die Schule als auch für den Hort aufgrund der hohen Kinderzahlen die Situation angespannt. Diese Situation muss bis zum Hortneubau durch den ständigen Kontakt und durch ständige Absprachen zwischen Schule und Kita unter Einbeziehung des Landkreises gelöst werden müssen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Erarbeitung und Begründung des Sozialausschusses aus der Sitzung vom 23.09.2020 ist als Anlage 5 angefügt worden.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...