Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, dem Antrag des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Losten, Herrn Frank Schuldt, zuzustimmen und ihn aus der Funktion ab-zuberufen. Gleichzeitig ist er aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Die Entlassung erfolgt zum 07.08.2020.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 05.03.2020 bat der Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Losten, Herr Frank Schuldt, schriftlich um die Abberufung als Ortswehrführer und um die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 des  Beamtenstatusgesetz sind Beamte zu entlassen, wenn Sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

Da die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch eine vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen.

Die Entlassung und die Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis erfolgt zum 07.08.2020.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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