Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2346
Grunddaten
- Betreff:
-
Badesteg Bad Kleinen
hier: Informationen und Beratung zur geplanten Sanierungsmaßnahme im Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Silke Kleine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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05.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahme am Badesteg in Bad Kleinen.
Die vom Planungsbüro ermittelten Kosten sind im Haushalt 2021 einzustellen.
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) ist fristgemäß zu beantragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 30.06.2020 wurde über die aktuelle Beschaffenheit des Badesteges in Bad Kleinen informiert.
Zwischenzeitlich ist die erforderliche Notreparatur, ausgeführt durch das Tauchunternehmen Fred Babbel, Zickhusen, abgeschlossen.
Im Ergebnis wurde ein Austausch von 63 Stück Bohlen und 20 lfd. m Unterzüge sowie das Anbringen von 96 lfd. m Endbretter erforderlich, um den Badesteg für die laufende Saison den Badegästen zur Verfügung stellen zu können.
Dennoch bleibt der Badesteg in seiner Unterkonstruktion auf Sicht zur kommenden Badesaison sanierungsbedürftig.
Der Bau des Badesteges erfolgte im Jahr 2005, eine darauffolgende Verlängerung im Jahr 2009.
Im Laufe der Jahre sind Pfähle und Unterkonstruktion marode.
Für das Jahr 2021 ist eine Sanierung der Steganlage geplant.
Für dieses Vorhaben besteht die Möglichkeit, vom Landkreis NWM, Stabstelle Wirtschaftsförderung, Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL-MV) zu beziehen.
Die Förderung wird lt. Richtlinie mit 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben in Aussicht gestellt und ist bis zum 31.08.2020 bei der Stabstelle zu beantragen.
In Vorbereitung geplanter Sanierungsarbeiten bedarf es zudem der Einholung einer Naturschutzgenehmigung. Es ist fachgutachtlich die Verträglichkeit des Projektes mit den Erhaltungszielen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“ nachzuweisen.
Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, wurde bereits im Monat Juni 2020 das Ingenieurbüro für Umweltplanung, Karsten Kriedemann, Schwerin, mit den Leistungen, wie FFH-(SPA)-Verträglichkeitsvorprüfung, Artenschutzfachbeitrag und Eingriffs- und Ausgleichsermittlung, für das geplante Vorhaben am Badesteg beauftragt.
Ebenfalls wurde mit Datum vom 10.07.2020 dem Mueßer Planungs- und Konstruktionsbüro Gillner & Partner, Schwerin, mit den Leistungsphasen 1 und 2 ein Auftrag erteilt.
Das Planungsbüro wird der Gemeinde Bad Kleinen hinsichtlich der Erstellung des Fördermittelantrages Zuarbeit leisten.
