Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1345

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bobitz stimmt dem naturnahen Ausbau des Metelsdorfer Grabens im erweiterten Plangebiet zu.

Eine Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben Küste“ zur Durchführung der Maßnahme soll erarbeitet und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Metelsdorfer Graben bildet mit Wasserkörper KGNW-1700 ein nach WRRL berichtspflichtiges Gewässer, für welches zahlreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie zur Verbesserung der Habitatstruktur ausgewiesen sind.

Im Rahmen des o.g. Vorhabens werden nun weitere der ausgewiesenen Maßnahmen planerisch und baulich umgesetzt. Im Gewässer befinden sich 12 einfache Sohlabstürze (M01, M03, M04, M06, M09-M16) in Betonquaderbauweise. Diese sind zurückzubauen und ggf. durch einfache Sohlgleiten zu ersetzen. Bei Scharfstorf ist der Ersatzneubau eines Wegedurchlasses (M07) geplant. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen soll die ökologische Durchgängigkeit im Metelsdorfer Graben wieder hergestellt und ein Aufwandern aquatischer Arten ermöglicht werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Lt. Finanzierungsplan lt. Kostenschätzung

 

Gesamtausgaben brutto

713.405,00

90 % -Förderung nach WasserFöRL - Fließgewässer

642.064,50

verbleibender Eigenanteil (brutto)

71.340,50


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...