Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1355
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Ausstattung und den Betrieb eines Gemeindezentrums in Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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18.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie über- und außerplan-mäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt für die Ausstattung und den Betrieb eines Gemeindezentrums in Bobitz
in Höhe von 18.100 €.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Um sich die leerstehenden Räume der Volks- und Raiffeisenbank in Bobitz zu sichern ist die Gemeinde Bobitz kurzfristig ab dem 01.07.2020 ein Mietverhältnis mit der VR-Bank eingegangen. Die Räumlichkeiten sollen als Gemeindezentrum genutzt werden. Es wird ein Seniorentreff und das Büro der Bürgermeisterin eingerichtet. Um die Räume zeitnah nutzen zu können, müssen Mobiliar und sonstige Ausstattungsgegenstände angeschafft werden. Zum 01.09.2020 soll eine Kümmerin eingestellt werden, die für die Reinigung und Ablauforganisationen zuständig ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Betriebskosten fallen in Höhe von 1.700 € bei den Konten 11401.5229000/7229000 an.
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen fallen an in Höhe von
3.700 € für die Miete auf den Konten 11401.5621000/7621000
9.000 € für die Ausstattung mit Mobiliar auf den Konten 11401.5238000/7238000
1.000 € für geringfüg. Ausstattung wie Geschirr u. ä. auf d. Konten 11401.5238001/7238001
1.800 € für Dienstbezüge Kümmerin auf den Konten 11401.5022100/7022100
600 € für SV-Beiträge Kümmerin auf den Konten 11401.5042000/7042000
100 € für Beiträge zur Versorgungskasse auf den Konten 11401.5032000/7032000
200 € für Verbrauchsmaterial (Reinigung) auf den Konten 11401.5249000/7249000
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahllungen werden durch veranlagte Mehrerträge und -einzahlungen aus der Gewerbesteuer gedeckt.
