Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie über- und außerplan-mäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt für die Ausstattung und den Betrieb eines Gemeindezentrums in Bobitz

 

in Höhe von 18.100 €.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Um sich die leerstehenden Räume der Volks- und Raiffeisenbank in Bobitz zu sichern ist die Gemeinde Bobitz kurzfristig ab dem 01.07.2020 ein Mietverhältnis mit der VR-Bank eingegangen. Die Räumlichkeiten sollen als Gemeindezentrum genutzt werden. Es wird ein Seniorentreff und das Büro der Bürgermeisterin eingerichtet. Um die Räume zeitnah nutzen zu können, müssen Mobiliar und sonstige Ausstattungsgegenstände angeschafft werden. Zum 01.09.2020 soll eine Kümmerin eingestellt werden, die für die Reinigung und Ablauforganisationen zuständig ist.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Betriebskosten fallen in Höhe von 1.700 € bei den Konten 11401.5229000/7229000 an.
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen fallen an in Höhe von

3.700 € für die Miete auf den Konten 11401.5621000/7621000

9.000 € für die Ausstattung mit Mobiliar auf den Konten 11401.5238000/7238000

1.000 € für geringfüg. Ausstattung wie Geschirr u. ä. auf d. Konten 11401.5238001/7238001

1.800 € für Dienstbezüge Kümmerin  auf den Konten 11401.5022100/7022100

   600 € für SV-Beiträge Kümmerin auf den Konten 11401.5042000/7042000

   100 € für Beiträge zur Versorgungskasse auf den Konten 11401.5032000/7032000

   200 € für Verbrauchsmaterial (Reinigung) auf den Konten 11401.5249000/7249000

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahllungen werden durch veranlagte Mehrerträge und -einzahlungen aus der Gewerbesteuer gedeckt.

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