Beschlussvorlage - VO/GV03/2020-0622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales beschließt die Gemeindevertretung folgende 2. Änderung der „Gebührenordnung der Gemeinde Groß Stieten zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Groß Stieten“ vom 26.05.2010

 

Der § 8 wird außer Kraft gesetzt und wie folgt neu gefasst:

 

§ 8 Höhe der Nutzungsgebühr

(1)   Sportveranstaltungen (Trainingsbetrieb, Kurse, Turniere, etc.)

      Trainings- und Übungsbetrieb der Sportgemeinschaft Groß Stieten und ortsansässige Vereine : kostenfrei

      Trainings- und Übungsbetrieb fremder Vereine oder Interessengruppen :

        10 € / Stunde

      Interessengruppen mit Mietbindung, jahresweise = 200 €

  

(2)   Sonstige Veranstaltungen (Tagesveranstaltungen, Familien- und Vereinsfeierlichkeiten)

      Nutzung nur Halle (max. 12 Stunden) = 15 € / Stunden

      Nutzung Halle und Foyer = 300 € pauschal

      Nutzung nur Foyer = 100 € pauschal

(3)  Werbung in der Halle oder dem Foyer pro m² Werbefläche ist zu verhandeln

(4)   Mit der in Abs. 1 und 2 erhobenen Gebühr sind Nebenkosten, wie Strom und Wasser abgegolten

(5)  Sollte eine Zusatzreinigung erforderlich sein, werden diese Reinigungskosten nach den tatsächlichen, angefallenen Kosten berechnet.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur geregelten Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses ist am 26.05.2010 eine durch die Gemeindevertretung beschlossene Gebührenordnung in Kraft getreten.

Diese wurde, ebenfalls per Beschluss der Gemeindevertretung, am 16.08.2017 ein erstes mal geändert.

Auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales sollen durch eine zweite Änderung des § 8 die Nutzungsgebühren den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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