Beschlussvorlage - VO/GV01/2020-1727
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung des Essengeldes in der Kita Dorf Mecklenburg und zur Kostenverteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Cornelia Peters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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04.08.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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18.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, der Kostenerhöhung des Essenanbieters Primus GmbH ab dem 01.09.2020 und ab dem 01.01.2021 zuzustimmen.
Im Bereich Kindergarten und Kinderkrippe betragen ab dem 01.09.2020 die Kosten der Mittagsverpflegung 2,85 €/Essen/Kind und die Frühstücksverpflegung
1,05 €/Tag/Kind. Die Kosten für die Vesperverpflegung bleiben noch bestehen.
Für die Ganztagsbetreuung beträgt die Essenpauschale für die Eltern ab dem 01.09.2020 4,90 €/Tag/Kind = 83,30 €/Monat/Kind und für die Teilzeitbetreuung 3,90 €/Tag/Kind = 66,30 €/Monat/Kind.
Ab dem 01.01.2021 beträgt auch die Vesperverpflegung 1,05 €/Tag/Kind, so dass
die Essenpauschale für die Ganztagsverpflegung dann auf 4,95 €/Tag/Kind ansteigt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Essenanbieter Primus Service GmbH beantragt, ab dem 01.09.2020 das Essengeld für die Mittagsverpflegung von 2,80 € pro Tag pro Kind auf 2,85 € und für die Frühstücksverpflegung von 1,00 € pro Tag pro Kind auf 1,05 € anzuheben.
Ab 01.01.2021 soll auch der Preis der Vesperverpflegung von 1,00 €/Tag/Kind auf 1,05 €/Tag/Kind steigen.
Der Essenanbieter begründet die Erhöhung der Essenpreise mit der Steigung der Personalkosten und der Lebensmittelkosten.
Die täglichen Kosten für die Verpflegung betragen somit ab dem 01.09.2020 für einen Ganztagsplatz 4,90 €/Kind und für einen Teilzeit- und Halbtagsplatz 3,90 €/Kind. Ab dem 01.01.2021 betragen die Kosten für einen Ganztagsplatz 4,95 €/Kind.
Die monatliche Essenpauschale errechnet sich durch die Zahlung von 17 Anwesenheitstagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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188,9 kB
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3
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