Informationsvorlage - VO/GV01/2020-1738

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO MV hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von der Gemeindevertretung bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg hatte am 12.02.2019 den ersten Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen.

Damit verfügte die Gemeinde Dorf Mecklenburg für das Haushaltsjahr 2020 bereits mit Beginn des Jahres über einen rechtskräftigen Haushalt.

 

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Anlagen

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