Informationsvorlage - VO/GV02/2020-1038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 20 GemHVO-Doppik M-V, hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unter-richten.

 

Die Gemeindevertretung Lübow hatte am 25.02.2020 die Haushaltssatzung, den Haushalts-plan und das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2020/2021 beschlossen.

 

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Anlagen

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