Beschlussvorlage - VO/GV04/2020-0675

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

1.Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 Siehe Anlage

 

2. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

4. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende 3. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf als
Satzung.

 

5. Die Begründung zur 3. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf wird gebilligt.

 

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die 3. Änderung der Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.04.2020 die Aufstellung der 3. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf beschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat in ihrer
Sitzung am 28.04.2020 ebenfalls den Entwurf der 3. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 34 Abs. 6 i. V. m.§ 13 Abs. 2, Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit Schreiben vom 18.05.2020 wurden die Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert und um Bekanntgabe ihrer Belange gebeten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 08.06.2020 bis zum 10.07.2020 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung einzustellen und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Rahmen der Abwägung kam es lediglich zu redaktionellen Änderungen, die der besseren Lesbarkeit dienen.

 

Nach Durchführung der Abwägung liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die 3. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf als Satzung zu beschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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