Informationsvorlage - VO/GV12/2020-0778

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 20 GemHVO-Doppik M-V hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unter-richten.

 

Die Gemeindevertretung Barnekow hatte am 23.04.2020 die Haushaltssatzung, den Haus-haltsplan und das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
 

 

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Anlagen

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