Informationsvorlage - VO/GV08/2020-2362

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In Beantwortung der Fragestellung aus dem Protokoll des Sozialausschusses vom 17.06.2020 aus TOP 5 Vorlagennummer 2318 wird hier wie folgt erläutert:

 

Mit dem 01.01.2020 haben sich die Zahlungsströme zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung verändert. Die Gemeinde zahlt in 2020 für jedes Kind, das betreut wird, unabhängig von der Betreuungsart oder Betreuungszeit 149,33€ pro Monat. Dieser Betrag wird jedes Jahr steigen.

Die Anzahl der Kinder ergibt sich aus den Betreuungsverträgen, die die Gemeinde abgeschlossen hat bzw. aus den erteilten Bedarfsbescheiden des Landkreises.

Die Zahlung wird an den Landkreis Nordwestmecklenburg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe geleistet.

Das Land beteiligt sich mit 54,5% an den tatsächlichen Kosten der Kindertagesförderung und überweist seinen Anteil ebenfalls an den Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Der Landkreis überweist dann an die Träger der Kindereinrichtung – hier auch die Gemeinde Bad Kleinen, pro Kind entsprechend dem Bedarfsbescheid und damit abhängig von der Betreuungsart (Krippe, Kindergarten, Hort) und der Betreuungszeit (Ganztags, Halbtags, Teilzeit) das entsprechend in der Leistungsverhandlung verhandelte Entgelt.

 

Der Landkreis beteiligt sich mit dem Anteil, der nicht durch die Einzahlung der Gemeinden und der Zuweisung des Landes gedeckt wird.
 

Zur Verdeutlichung ist das Schema vom Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V angefügt.

 

Die Kosten der Gemeinde und Einnahmen der Gemeinde als Träger der Kindertagesstätte sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

 

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Anlagen

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