Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1374
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zu erforderlichen zusätzlichen Baumaßnahmen in und an der Grundschule Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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28.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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30.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die volle Unterstützung des Vorhabens der Erhaltung und Verbesserung des Gebäudes der Grundschule Bobitz. Die dringend erforderlichen Maßnahmen für einen angemessenen Brandschutz sollen durch sinnvolle und erforderliche zusätzliche Baumaßnahmen zur Ertüchtigung und Nutzung des zweiten Obergeschosses und durch die Schaffung eines Foyers zur Aufnahme des zweiten Rettungsweges ergänzt werden. Es sind zweckmäßige Klassen- und Fachräume mit Vorbereitungsräumen zu schaffen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit längerer Zeit werden dringende Maßnahmen des Brandschutzes für die Grundschule Bobitz gefordert, ein zweiter Rettungsweg ist zu schaffen. Es ist absehbar, dass für das kommende Schuljahr 2021/2022 viele Neuanmeldungen erfolgen, gegebenenfalls muss eine Parallelklasse zur ersten Klasse eingerichtet werden. Das aus den siebziger Jahren stammende Gebäude bedarf zur Wahrung und Verbesserung des Schulstandortes zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen. Das Land Mecklenburg - Vorpommern gewährt aus Landesmitteln im Rahmen eines Projektaufrufes 2020 Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes. Derzeit wird mit Hochdruck unter Einbindung der Schulleiterin der Schule Bobitz, des Vorsitzenden des Bauausschusses und der Bearbeiterin des Brandschutzkonzeptes von Frau Slopinski sowie von weiteren bereits im Rahmen der Brandschutzkonzeption Beteiligten das Projekt ausgearbeitet. Ein entsprechender Projektvorschlag muss bis zum 2. Oktober 2020 dem Landesförderinstitut unterbreitet werden.
