Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1367
Grunddaten
- Betreff:
-
Etablierung eines Wochenmarktes in Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Birgit Neumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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30.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Amtsverwaltung wird mit der Vorbereitung eines Wochenmarktes in Bobitz beauftragt. Hierbei soll die Amtsverwaltung die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen schaffen, damit ab März 2021wöchentlich ein Markt auf dem Parkplatz in Bobitz stattfinden kann. Die Kosten für Ausstattung und Betrieb des Marktes sollen ermittelt und im Haushalt eingestellt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der einen Seite ist die derzeitige Situation in puncto Nahversorgung insbesondere für ältere Einwohner problematisch. Auf der anderen Seite gibt es im Gemeindegebiet und in den angrenzenden Gemeinden durchaus großes Interesse von Produzenten, eigene Waren (Obst, Gemüse, Eier, Käse) nicht nur regional zu produzieren, sondern auch regional zu vermarkten.
Diese beiden Interessenslagen passen nicht nur gut zusammen, sondern werden durch die geografische Lage von Bobitz, und insbesondere des Parkplatzes an der Bundesstraße, verstärkt: Die hohe Frequenz an durchfahrenden Fahrzeugen und damit an potentiellen weiteren Kunden kann ein Erfolgsfaktor für einen funktionierenden wöchentlichen Markt sein. Dieser kann und soll unter Einbeziehung der fahrenden Verkaufsstellen (Bäcker, Fleischer) stattfinden.
Dies möchte die Gemeinde befristet für die Dauer von 8 Monaten (März 2021 - Oktober 2021) austesten.
Dazu merkt die Verwaltung folgendes an:
Nach bisherigem Kenntnisstand sind – mindestens- folgende Voraussetzungen zu schaffen.
Rechtliche Voraussetzungen:
- Genehmigung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes des Landkreises NWM zur Durchführung von Veranstaltungen gem. Corona-Übergangs-LVO M-V (Vorlage eines Hygienekonzeptes durch den Veranstalter erforderlich),
- Erstellen einer Marktsatzung incl. Festlegung von Gebühren oder Erstellen einer Benutzungs- und Entgeltordnung (Marktordnung),
- Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde wegen zeitweiliger Sperrung des Parkplatzes für den öffentlichen Straßenverkehr (evtl. Erstellung eines Verkehrskonzeptes),
- Erarbeiten eines Vertragsmusters für den Abschluss der Verträge zwischen Gemeinde und Markthändlern,
Technische Voraussetzungen:
- Schaffung eines Wasseranschlusses,
- Schaffung eines Stromanschlusses,
- Aufstellen von Abfallbehältern (und ggf. einer Müllpresse),
- Aufstellen von Toiletten
Organisatorische Voraussetzungen:
- Entwicklung eines Marktkonzeptes (zeitliche/örtliche Angaben, Stellplan, Art der Waren, …),
- Gewinnung von ausreichend Händlern, die die gewünschten Produkte über den gesamten Zeitraum wöchentlich anbieten,
- Sperrung/entsprechende Ausschilderung des Parkplatzes (ggf. Hinweis auf Ausweichparkplätze),
- Stellen einer Marktaufsicht (Platzzuweisung, Kontrolle der Händler (gewerbliche Händler müssen im Besitz einer Reisegewerbekarte sein) Erhebung der Gebühr, Aufsicht, Platzkontrolle nach Marktende),
- Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge der Händler und Abschluss der Verträge
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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279,4 kB
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