Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2351

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung für die straßenbauliche Erneuerung der Straße der Jugend und der Kurzen Straße  auf Grundlage der bestätigten Varianten aus der Vorplanung des Ingenieurbüros BAUWAS Zuwendungen zu beantragen, sichert die Durchführung des Vorhabens bei Förderung und die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils im Haushalt 2021 zu.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung haben sich in ihren Sitzungen am 11.09.2019 und 23.10.2019 mit verschiedenen Variantenvorschlägen des Ingenieurbüros BAUWAS für die straßenbauliche Erneuerung der Straße der Jugend und der Kurzen Straße beschäftigt und für die einzelnen Teilabschnitte Festlegungen zur künftigen Gestaltung getroffen. In der Sitzung des Bauausschusses am 30.06.20 wurde vorgeschlagen, die Maßnahmen in den Haushalt 2021 aufzunehmen und bis zum 31.08.20 entsprechende Zuwendungen zu beantragen. Da die weiterführenden Planungsleistungen noch nicht ausgeschrieben und vergeben wurden, ist die Vorplanung des IB BAUWAS nun Grundlage des Förderantrags.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten: 1.182.860

Beantragte Zuwendung: 1.064.574
 

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