Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1235
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu Neubau oder Sanierung des Badesteges in Tressow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
- Beteiligt:
- Bauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss Bobitz
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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06.11.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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17.12.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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20.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 1995 befindet sich in Tressow an der Badestelle am Tressower See ein Badesteg. Im Laufe der Jahre wurden dort kleinere Reparaturen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ausgeführt. Mittlerweile ist es erforderlich, dass die gesamte Konstruktion aus Holz erneuert werden muss.
Um den erforderlichen Umfang festzustellen, wurde ein Planungsbüro mit der Ermittlung der Leistungen und der Kostenschätzung beauftragt.
Das Planungsbüro informierte, dass eine preisgünstigere Alternative zur Sanierung des Steges der Neubau wäre.
Variant 1 Sanierung:
Eine Kostenschätzung für die Sanierung wurde mit ca. 88.600€ beziffert. Möglichkeiten einer preisgünstigeren Variante durch Abwandlung von technischen Details und der tragenden Unterkonstruktion werden zur Zeit durch das Planungsbüro geprüft und könnten bei Machbarkeit die Kosten um bis zu ca. 10.000€ senken.
Begründet werden die höheren Kosten für die Sanierung mit dem Alter des Badesteges und der Herstellung neuer Verbindungen zwischen der Brückenkonstruktion und dem neuen Oberbau des Steges. Die dort vorhandenen Verbindungen passen aufgrund des Alters nicht mehr mit der neuen Konstruktion zusammen.
Zusätzlich wurde mittlerweile auch ein Tauchunternehmen beauftragt, das den Zustand der unter Wasser liegenden Teile beurteilt hat.
Die dabei erforderlichen Leistungen wie das Einschlemmen der Ankersteine und die Erneuerung der Befestigungen der Ankerketten an der Brückenkonstruktion und das Verlegen der Ketten des Quersteges unter den Quersteg sind in der Kostenschätzung noch nicht berücksichtigt, da diese zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht vorlagen.
Diese Maßnahmen haben sich aus der Tauchuntersuchung zur Feststellung des baulichen Zustandes der Konstruktion unter Wasser ergeben.
Variante 2 Neubau:
Nach einer Kostenschätzung, die im Detail noch nicht vorliegt, da noch keine Auftragsvergabe an das Planungsbüro erfolgte, liegt ein Neubau der Schwimmsteganlage einschließlich der Lagesicherung und der Demontage der Bestandsanlage bei geschätzten 62.000€.
Diese Variante enthält in der Kostenschätzung:
- die Demontage und Entsorgung der Bestands-Schwimmsteganlage mit den Ankerketten und Ankersteinen.
- Die Lieferung und Montage der Neuanlage mit der Arretierung.
Ein Auftrag zur Erstellung einer ausführlichen Kostenschätzung mit Erstellung eines Leistungsverzeichnisses kann erst nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung für eine der Varianten erfolgen.
Bei beiden Varianten kommen zu den Baukosten auch Kosten für das Planungsbüro hinzu, die Kosten für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Statik enthalten.
Der genannte Bau ist gemäß § 61 Abs. 1 Punkt 10.f der LBauO M-V verfahrensfrei.
Weitere erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigungen werden derzeit geprüft.
Wasserrechtlich besteht eine Anzeigepflicht.
Für den Neubau ist eine Beantragung von Fördermitteln nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) möglich. Anträge können aber erst wieder zum 31.08.2020 gestellt werden. Eine Antragstellung zieht nicht gleichzeitig eine Bewilligung der Förderung nach sich.
Stand 07.10.2020:
Die Thematik wird neu aufgegriffen.
Etwaige Änderungen bzgl. der Kostenschätzung werden bis zum 20.10.2020 ermittelt und in der Sitzung benannt.
Erforderliche Kosten sind bei der Mittelanmeldung für den Haushalt 2021 zu berücksichtigen.
Bei Inanspruchnahme etwaiger Fördermittel ist der Antrag bis spätestens 31.08. für das Folgejahr zu stellen. In diesem Fall Planung im Haushalt 2022 berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,6 kB
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