Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1345
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde Bobitz - zum naturnahen Ausbau des Metelsdorfer Grabens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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29.07.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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18.08.2020
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20.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bobitz stimmt dem naturnahen Ausbau des Metelsdorfer Grabens im erweiterten Plangebiet zu.
Eine Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben Küste“ zur Durchführung der Maßnahme soll erarbeitet und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Metelsdorfer Graben bildet mit Wasserkörper KGNW-1700 ein nach WRRL berichtspflichtiges Gewässer, für welches zahlreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie zur Verbesserung der Habitatstruktur ausgewiesen sind.
Im Rahmen des o.g. Vorhabens werden nun weitere der ausgewiesenen Maßnahmen planerisch und baulich umgesetzt. Im Gewässer befinden sich 12 einfache Sohlabstürze (M01, M03, M04, M06, M09-M16) in Betonquaderbauweise. Diese sind zurückzubauen und ggf. durch einfache Sohlgleiten zu ersetzen. Bei Scharfstorf ist der Ersatzneubau eines Wegedurchlasses (M07) geplant. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen soll die ökologische Durchgängigkeit im Metelsdorfer Graben wieder hergestellt und ein Aufwandern aquatischer Arten ermöglicht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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903,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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7 MB
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6
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(wie Dokument)
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595,7 kB
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