Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1375
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur räumlichen Erweiterung der Beschilderung zur Tonnagebegrenzung in der Ortslage Dambeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
|
|
|
|
30.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bobitz
|
Entscheidung
|
|
|
20.10.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Amt wird beauftragt, für eine Beschilderung an der B106 in Zickhusen Abfahrt Drispeth/Dambeck sowie ggf. an der Abfahrt Dalliendorf zu sorgen, die auf die Begrenzung der zulässigen Tonnage für die Ortsdurchfahrt Dambeck hinweist. An der B208 Bobitz Abfahrt Dambeck ist zu prüfen, inwieweit die Beschilderung zu spezifizieren ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zufahrt nach Dambeck aus Richtung Drispeth kommend sowie die Ortsdurchfahrt Dambeck sind tonnagebegrenzt. Diese Begrenzung ist ursächlich durch die Eigenschaften der Straße vorgegeben.
Für Lkw ist diese Begrenzung jedoch erst mit Erreichen der Beschilderung zu erkennen. An den Stellen, wo Fahrzeuge über 7,5T die Bundesstraße verlassen ist keine Beschilderung mit Hinweis auf die Begrenzung vorhanden. Und dann wendet auch kein Lkw mehr, um die gesamte Strecke wieder zurückzufahren. Dies wurde bzw. wird insbesondere bei Sperrungen auf der B106 und der B208 deutlich.
Ein Hinweis bereits an der Abbiegung in Zickhusen Richtung Drispeth/Dambeck sowie an der B208 in Bobitz Richtung Dambeck und an der Abbiegung Dalliendorf kann diese wichtige Information bereits zu einem passenden Zeitpunkt vermitteln.
