Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1386

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt dem Entwurf zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandelsstandort Gägelow- Nordwest“ der Gemeinde Gägelow zuzustimmen.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Im RREP WM gibt es die Zielsetzung großflächige Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise im Stadt- Umland- Raum anzusiedeln.

Voraussetzung hierfür sind intensive funktionale und verkehrliche Verflechtungen mit der Kernstadt sowie der Ausschluss von Beeinträchtigungen der Einzelhandelsfunktion. Die Gemeinde Gägelow stellt den B-Plan Nr. 22 auf, um brach liegende Flächen wieder nutzbar zu machen.

 

Das im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 festgesetzte Sonstige Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ dient der Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Nahversorgers mit einer vorgesehenen Verkaufsfläche von ca. 1.200m² in Verbindung mit einem Bäcker bzw. Fleischer.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung



 

Reduzieren

Anlagen

Loading...