Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des §5 der Kommunalverfassung des Landes MV die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer der Gemeinde Bobitz in ihrer Fassung vor der Erhöhung am 23. Juni 2020
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war der Gemeinde eine Erhöhung der Realsteuern als Bedingung aufdiktiert, um Finanzhilfen bzw. eine Entschuldung durch das Land zu erhalten.

Bereits in der Diskussion zur Thematik am 23. Juni 2020 wurden in der Gemeindevertretung Art, Zeitpunkt und Umfang scharf kritisiert. Um dennoch eine Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten blieb letztlich keine andere Wahl, als sich der Landesvorgabe zu ergeben.

Das Land hat kürzlich in erster Lesung die Voraussetzungen geschaffen, dass die Regelung (Zuwendung vom Land nur bei vollständiger Ausschöpfung eigener Einnahmequellen) außer Kraft gesetzt werden soll.

Nach Informationen aus dem Landtag sind bereits am 23. Juni 2020 - also am Tag der Gemeindevertretersitzung mit Tagesordnungspunkt Erhöhung der Hebesätze - Ämter und Städte des Landes von der Landesregierung über die geplante Änderung im FAG informiert worden. Übereinstimmend haben bei der Lesung der Neuregelung sowohl die LINKEN als auch die CDU berichtet, dass der Innenminister die Kommunen „… angeschrieben hat, auf diese Regelungen aufmerksam gemacht hat … die Kommunen also Bescheid wissen, dass sie diese Anhebungen nicht machen müssen und trotzdem auf Finanzhilfen rechnen können.“ (Egbert Liskow (CDU), http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/47117/plenarprotokoll_7_95.pdf#page=51). Warum diese Information die Gemeinde Bobitz bis heute formell nicht erreicht hat, was zu einer

Rücknahme der Erhöhung spätestens in der Sitzung am 18. August 2020 hätte führen können bzw. müssen ist mehr als fragwürdig.

Diese Situation sollte die Gemeinde Bobitz als Anlaß nehmen, sich aus dem Knebel der bisherigen Regelung zu befreien und die Realsteuern wieder auf das Maß vor der Anhebung zurückfahren.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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