Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Vorentwurf Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A der Gemeinde Bad Kleinen für das Gebiet "Gallentin Süd"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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19.07.2007
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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26.09.2007
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss über den
Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14A mit den Zielen der planungsrechtlichen
Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, Gebieten für Ferienwohnungen und Fe
rienhäusern, Gebieten für Ferienwohnungen und Dienstleistung.
2. Mit dem Vorentwurf ist die Öffentlichkeit frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen nach § 3 Abs. 1 BauGB.
3. Mit dem Vorentwurf sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
4. Die Beteiligung ist mit dem Ziel vorzunehmen, Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen. Die Waldschutzproblematik und die Naturschutzproblematik, insbesondere Gewässerschutzstreifen, ist zu klären.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 19.07.07 dem oben genannten Beschlussvorschlag zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen hat den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Gallentin Süd“
gefasst. Der Geltungsbereich des ursprünglich begonnenen Bebauungsplanes Nr. 14
wurde um den Bereich der ehemaligen Gutsanlage erweitert. Die im Aufstellungsbeschluss
genannten Planungsziele wurden präzisiert. Auf der Grundlage des
Aufstellungsbeschlusses wurden Abstimmungen mit Behörden und Stellen
durchgeführt. Dabei wurde das Planungsziel maßgeblich mit den Vertretern des
Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg/Schwerin erörtert. Im
Ergebnis ist der östliche Bereich sämtlich für Feriennutzungen vorzusehen.
Dabei kann zwischen den unterschiedlichen Nutzungen differenziert werden.
Der südliche und westliche Bereich kann als Wohngebiet
entwickelt werden.
Mit dem Planungsamt des Landkreises wurden
Abstimmungen bezüglich der planungsrechtlichen Vorbereitung geführt. Unter
Berücksichtigung der Wiedernutzbarmachung von Flächen und unter Würdigung der
Lage wurde angestrebt ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB
durchzuführen. Da jedoch ein Großteil der Flächen an den offenen
Landschaftsraum angrenzt, wird dieses Verfahren nicht befürwortet. Somit ist
ein zweistufiges Verfahren durchzuführen.
Mit der Forstbehörde wurden Abstimmungen geführt.
Teile der vorhandenen Gehölzbestände werden als Wald bewertet. Die konkrete
Einmessung der Bäume ist vorzunehmen, damit der Waldabstand entsprechend
geregelt werden kann. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens und im Rahmen der
Beteiligung mit dem Entwurf ist die Problematik des Waldabstandes und die
naturschutzfachliche Problematik, insbesondere zum Gewässerschutzstreifen zu
klären.
Unter Berücksichtigung der Abstimmungen mit dem
Landkreis und dem Amt für Raumordnung und Landesplanung werden folgende Planungsziele
verfolgt:
-
Ausweisung eines
Fremdenverkehrsbereiches im östlichen Plangebiet unter Berücksichtigung von
Bereichen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
-
Ausweisung eines
Bereiches für Ferienwohnungen und Dienstleistungen.
Einbezogen werden soll der Bereich des
„Schwarzen Kanals“ um hier Planungsrecht zu schaffen. Da eine
Nutzung des Gebäudes durchaus beabsichtigt ist, sollte dieser derzeitige
planungsrechtliche Mangel im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behoben werden.
Für den Bereich des WA-Gebietes sind die
Anforderungen des § 4 BauNVO zu beachten.
Die groben Zielsetzungen sind in der beigefügten
Skizze dargestellt.
Innerhalb des Gebietes für Ferienwohnungen und
Dienstleistungen ist touristische Infrastruktur und Dienstleistung zu etablieren.
Neben Ferienhäusern sollen auch Wohnmobile abgestellt werden können und
Dienstleistungseinrichtungen errichtet werden, wie z. B. zur Bewirtschaftung
des Wasserwanderrastplatzes.
