Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Informationsvorlage
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V und anderer Gesetze (FAG M.V 2020) ist am 1. April 2020 vom Landtag mit Änderungsvorschlägen durch die Regierungsfraktionen beschlossen worden und soll mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft gesetzt werden. Bei den Ausgleichszahlungen für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge soll es nun doch bei dem von den kommunalen Landesverbänden kritisierten Verfahren des Ausgleichs über Pauschalen bleiben.

Diese werden nach einem Verteilerschlüssel (Straßenlänge nach dem Verzeichnis nach § 4 Abs. 1 StrWG M-V multipliziert mit Gewichtungsfaktor nach Art der Straße) auf die einzelnen Gemeinden (bei den kreisangehörigen Gemeinden über die Landkreise) verteilt. Die Fortführung des Ausgleichs übe Spitzabrechnungen wie für die Jahre 2018 und 2019 ist damit verworfen worden.

Die Straßenlängen wurden anhand der Straßenbefahrung aus dem Jahr 2019 exakt durch das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen und dem Land M-V zur Berechnung der Beiträge zur Verfügung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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