Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1403
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 14 "Photovoltaik Bobitz" Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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18.11.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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08.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die Abwägung der im Zuge der erneuten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlegung gemäß Anlage.
- Die Gemeinde Bobitz beschließt aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020) den Bebauungsplan Nr. 14 „Photovoltaik Bobitz“ mit Stand Dezember 2020 als Satzung. Die Begründung mit Stand Dezember 2020 wird hiermit gebilligt.
- Die Gemeinde Bobitz beschließt den städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen, öffentlich bekannt zu machen und beim Landkreis Nordwestmecklenburg anzuzeigen. Die betroffenen Behörden sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Der Bebauungsplan tritt nach der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat die Aufstellung eines Bebauungsplans auf den Flächen einer ehemaligen Deponie in der Gemarkung Lutterstorf am 26.06.2018 gemäß § 9 BauGB beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer geschlossenen Deponie im Außenbereich hergestellt werden. Das Plangebiet ist 2,44 ha groß.
Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB unter anderem Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Grünordnung enthalten. Festsetzungen zu den örtlichen Verkehrsflächen werden nicht getroffen, da sich das Plangebiet nicht an einer gewidmeten öffentlichen Straßenverkehrsfläche befindet. Die Erschließung erfolgt über einen öffentlichen Weg.
Der Entwurf wurde in der Zeit vom 02.09.2020 bis einschließlich 02.10.2020 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 24.08.2020.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf wurden in der anliegenden Abwägungstabelle behandelt. Aus der Behördenbeteiligung ergaben sich erforderliche Ergänzungen, die in Plankarte und Begründung eingestellt wurden. Die sich dadurch ergebenen redaktionellen Planänderungen machen eine erneute Beteiligung jedoch nicht erforderlich.
Im Ergebnis der Abwägung kann der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden; die Begründung ist zu billigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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10,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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306,1 kB
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