Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeinde Bad Kleinen stellt die Planfertigung des Büros für Architektur und Bauleit- 

     planung mit Datum vom 26.09.2007 fest.

2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1   

    BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt 

    werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung anzufordern.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2007 beschlossen, für das Gebiet der Bungalowsiedlung Bad Kleinen, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mit der vorliegenden 1. Planfertigung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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