Beschlussvorlage - VO/GV11/2020-0664

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Ventschow.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch die Erweiterung des Vertrages für die Durchführung der maschinellen Straßenreinigung waren die Gebührensätze für die Straßenreinigung neu zu kalkulieren.

Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 09.04.2020, ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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