Beschlussvorlage - VO/GV12/2020-0792

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2019. . Im Haushaltsjahr 2019 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen sowie die genehmigungsfreie Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses spätestens bis zum 31.12. des auf das Haus-haltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz und dem Anhang der Bilanz, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 22.10.2020 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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