Beschlussvorlage - VO/GV12/2020-0796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt den Brandschutzbedarfsplan und die Expertise zum Fahrzeugentwicklungskonzept für die Gemeinde Ventschow.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) hat jede Gemeinde eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen.

Die Pläne des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurden durch das Planungsbüro WW Brandschutz GmbH erarbeitet. Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes ist das Fahrzeugkonzept.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 haben die Landkreise insbesondere an der Erstellung der Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden mitzuwirken. Als Träger des überörtlichen Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistungen sollen die Landkreise Stellungnahmen zu den gemeindlichen Planungen abgeben.

Zu dem durch das Planungsbüro WW Brandschutz GmbH erarbeiteten Gefährdungs- und Ausrüstungsstufen, aus denen sich das Fahrzeugkonzept ergibt, erfolgte am 09.07.2020 eine Vorabstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises NWM.

Bei einem Gespräch zwischen der Wehrführung, dem Bürgermeister, dem amtierenden Amtswehrführer und der Verwaltung am 06.08.2020 wurde über das vorgeschlagene Fahrzeugkonzept des Landkreises ausführlich beraten.

Durch die Entscheidung in der Gemeindevertretung vom 03.02.2020 wurde bereits die Beschaffung des TSF-W mit Hilfe der Landesförderung beschlossen.

Mit diesem Beschluss und der Feststellung im Brandschutzbedarfsplan als erforderliches Fahrzeug deckt sich der Vorschlag des Landkreises.

Die Übereinstimmung zwischen der Einstufung der Fahrzeuge im Brandschutzbedarfsplan und der Bestätigung durch den Landkreis sind die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit bei der Beschaffung des TSF-W gegeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahmen aus dem Brandschutzbedarfsplan müssen im jeweiligen Haushaltsjahr geplant werden.
 

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Anlagen

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