Beschlussvorlage - VO/GV02/2020-1069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lübow beschließt den Brandschutzbedarfsplan und die Expertise zum Fahrzeugkonzept für die Gemeinde Lübow.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) hat jede Gemeinde eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen.

Die Pläne des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurden durch das Planungsbüro WW Brandschutz GmbH erarbeitet. Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes ist das Fahrzeugkonzept.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 haben die Landkreise insbesondere an der Erstellung der Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden mitzuwirken. Als Träger des überörtlichen Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistungen sollen die Landkreise Stellungnahmen zu den gemeindlichen Planungen abgeben.

Zu dem durch das Planungsbüro WW Brandschutz GmbH erarbeiteten Gefährdungs- und Ausrüstungsstufen, aus denen sich das Fahrzeugkonzept ergibt, erfolgte am 09.07.2020 eine Vorabstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises NWM.

Die vom Landkreis vorgenommene Einordnung weicht aufgrund der unterschiedlichen Betrachtungsweisen (örtlicher/überörtlicher Brandschutz und Hilfeleistungen) von der Einstufung des Planungsbüros ab.

Aus diesem Grunde fand ein Gespräch zwischen der Wehrführung, der Bürgermeisterin, dem amtierenden Amtswehrführer und der Verwaltung am 06.08.2020 statt, bei dem das vorgeschlagene Fahrzeugkonzept des Landkreises ausführlich beraten wurde.

Es wurde dabei Einigkeit zu dem Vorschlag des Landkreises zu den Fahrzeugen erzielt. Damit werden die vom Landkreis vorgeschlagenen Fahrzeuge Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes.

Die einzelnen Einstufungen sind der anhängenden Tabelle und der Brandschutzbedarfsplanung Punkt 6 Betrachtung der Ist-/Sollzustände zu entnehmen.

Die Übereinstimmung zwischen der Einstufung der Fahrzeuge im Brandschutzbedarfsplan und der Bestätigung durch den Landkreis sind die Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Fahrzeuge ausgenommen MTW.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Die Maßnahmen aus dem Brandschutzbedarfsplan müssen im jeweiligen Haushaltsjahr geplant werden.
 

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Anlagen

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