Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz erteilt die Zustimmung zur Wahl von Chris Reichenbach zum stellvertretenden Ortswehrführer.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleis-tungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V, S. 612) wählen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Ortswehrführer und seinen Stellvertreter. Bei der Wahlversammlung am 16.10.2020 wurde der Kamerad Chris Reichenbach mit der 2/3 Mehrheit zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V werden die Gewählten nach Zustimmung der Gemeindevertretung zu Ehrenbeamten ernannt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 € monatlich stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.

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Anlagen

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