Beschlussvorlage - VO/GV04/2020-0718
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung der Brandschutzbedarfsplanung und des Fahrzeugkonzeptes der Gemeinde Metelsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) hat jede Gemeinde eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen.
Die Pläne des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurden durch das Planungsbüro WW Brandschutz GmbH erarbeitet. Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes ist das Fahrzeugkonzept. Durch die vertragliche Absicherung des Brandschutzes in der Gemeinde Metelsdorf durch die Feuerwehr der Gemeinde Dorf Mecklenburg wurde die Planung der Gemeinde Dorf Mecklenburg mit einbezogen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 haben die Landkreise insbesondere an der Erstellung der Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden mitzuwirken. Als Träger des überörtlichen Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistungen sollen die Landkreise Stellungnahmen zu den gemeindlichen Planungen abgeben.
Zu dem durch das Planungsbüro WW Brandschutz GmbH auch für die Gemeinde Dorf Mecklenburg erarbeiteten Gefährdungs- und Ausrüstungsstufen, aus denen sich das Fahrzeugkonzept ergibt, erfolgte am 09.07.2020 eine Vorabstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises NWM.
Das Ergebnis des Gespräches wurde am 06.08.2020 mit der Wehrführung der Gemeinde Dorf Mecklenburg, den Bürgermeistern der Gemeinden Dorf Mecklenburg und Metelsdorf, dem amtierenden Amtswehrführer und der Verwaltung ausführlich beraten. Der beschlossene Brandschutzbedarfsplan wird dem Landkreis zur endgültigen Stellungnahme nach Beschluss vorgelegt.
Die Übereinstimmung zwischen der Einstufung der Fahrzeuge im Brandschutzbedarfsplan und der Bestätigung durch den Landkreis sind die Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Fahrzeuge, keine Förderung erfolgt für den MTW.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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463,5 kB
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