Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2385
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung des Brandschutzbedarfsplanes und des Fahrzeugkonzeptes der Gemeinde Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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16.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) hat jede Gemeinde eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen.
Die Pläne des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurden durch das Planungsbüro WW Brandschutz GmbH erarbeitet. Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes ist das Fahrzeugkonzept.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 haben die Landkreise insbesondere an der Erstellung der Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden mitzuwirken. Als Träger des überörtlichen Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistungen sollen die Landkreise Stellungnahmen zu den gemeindlichen Planungen abgeben.
Zu dem durch das Planungsbüro WW Brandschutz GmbH erarbeiteten Gefährdungs- und Ausrüstungsstufen, aus denen sich das Fahrzeugkonzept ergibt, erfolgte am 09.07.2020 eine Vorabstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises NWM.
Bei einem Gespräch zwischen der Wehrführung, dem Bürgermeister, dem amtierenden Amtswehrführer und der Verwaltung am 13.08.2020 wurde über das vorgeschlagene Fahrzeugkonzept des Landkreises ausführlich beraten. In Bezug auf die Fahrzeugausstattung der Ortsfeuerwehr Losten mit einem TSF-W wurde mit dem Landkreis Einigkeit erzielt. Durch die Entscheidung in der Gemeindevertretung vom 06.02.2020 wurde bereits die Beschaffung des TSF-W für die FF Losten mit Hilfe der Landesförderung beschlossen. Dieser ist Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes.
Durch die Übereinstimmung zwischen der Einstufung der Fahrzeuge im Brandschutzbedarfsplan und der Bestätigung durch den Landkreis sind die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit bei der Beschaffung des TSF-W gegeben. Der MTW als Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes wird vom Landkreis befürwortet, ist aber nicht förderfähig.
Für die FF Bad Kleinen wurde im Jahr 2018 die Beschaffung eines TLF 4000 in Auftrag gegeben. Der Auftrag zur Beschaffung eines ELW 1 wurde 2020 ausgelöst.
Hinsichtlich der Fahrzeugausstattung mit einem LF 20, das laut Gefährdungseinstufung durch das Planungsbüro erforderlich ist, konnte keine Übereinstimmung mit dem Landkreis getroffen werden.
Der Landkreis NWM hat den Bedarf eines LF 10 ermittelt. Aufgrund der unterschiedlichen Ergebnisse ist der Landkreis NWM ist zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung bereit, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Das dazu eingegangene Schreiben des Landkreises ist als Anlage beigefügt.
Informationen und Nachfragen zum Fahrzeugkonzept und zur Brandschutzbedarfsplanung können in Vorbereitung der Gemeindevertretersitzung telefonisch an den Ortswehrführer Holger Lehmann und die Ortswehrführerin Patricia Bunke gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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463,5 kB
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88,1 kB
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4 MB
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