Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V. die Annahme folgender Spende:

 

Wohnungsgesellschaft Gägelow GmbH, am 21.10.2020 = 200,00€ Geldspende für gemeinnützige Zwecke der Gemeinde Bobitz.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde  zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beiträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen, im Sinne von § 44KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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