Beschlussvorlage - VO/GV09/2020-1417

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bobitz.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Gemeindevertretersitzung vom 08.12.2020 hat die Gemeindevertretung die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer neu beschlossen. Dementsprechend erfolgt die Änderung der bisherigen Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für die Gemeinde Bobitz

Die Gemeinde Bobitz hatte mit der bisherigen Hebesatzung, ihre Hebesätze so festgesetzt, dass sie die Voraussetzungen für eine Landeszuweisung zum Ausgleich ihrer erheblichen Fehlbeträge aus den Vorjahren erhalten kann.  Die Regelungen des § 27 Abs. 6 FAG M-V für die Gewährung einer Sonder- und Ergänzungszuweisung  wurden mit dem Finanzausgleichsgesetz vom 24.11.2020 zu Gunsten der Steuerpflichtigen in der Hebesatzgestaltung geändert. Maßgebend sind die gewogenen Durchschnittshebesätze für die Gemeinde. Für die Gemeinde Bobitz bedeutet dieses, für das Jahr 2021 sind die gewogenen Durchschnittshebesätze des Jahres  2019 maßgebend. Diese wurden für die Hebesatzung ab dem 01.01.2021 zu Grunde gelegt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Senkung der Realsteuerhebesätze führt zur Minderung der Steuereinnahmen,
 

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Anlagen

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