Beschlussvorlage - VO/GV09/2021-1419

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 43 Absatz 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2021.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist ein Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt 2021 der Gemeinde Bobitz konnten nicht ausgeglichen werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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