Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss erhält Informationen zur den Voraussetzungen für die Beantragung von Sonder- und Ergänzungszuweisungen  bzw. einer Konsolidierungszuweisung gemäß § 27 FAG M-V für das abgelaufene Jahr 2020.

Grundlage bildet die Finanzrechnung des Jahres 2020.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auch für das abgelaufene Haushaltsjahr 2020 besteht die Möglichkeit zum Ausgleich des  negativen Bestandes für den laufenden Bereich eine Zuweisung  gemäß § 27 FAG M-V zu erhalten.

Grundlage für die Gewährung einer Zuweisung bilden die Ergebnisse der Finanzrechnung für den laufenden Bereich.

Entsprechend der vorläufigen Finanzrechnung 2020, schließt die Gemeinde das Jahr mit einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen (+363.238,08 €) ab, hat jedoch noch negative Vorträge aus den Vorjahren abzudecken (- 1.712.039,03 €).

Die Gemeinde Bad Kleinen erfüllt nach jetzigem Stand die Voraussetzungen für die Gewährung einer Konsolidierungszuweisung gemäß § 27 Abs. 1 FAG M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
mögliche Zuweisung in Höhe von rd. 363.200 €
 

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Anlagen

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