Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2408
Grunddaten
- Betreff:
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Neue Vorgaben des Innenministeriums zum Antrag auf Sonder- und Ergänzungszuweisungen gemäß § 27 FAG und vorläufiger Jahresabschluss 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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18.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auch für das abgelaufene Haushaltsjahr 2020 besteht die Möglichkeit zum Ausgleich des negativen Bestandes für den laufenden Bereich eine Zuweisung gemäß § 27 FAG M-V zu erhalten.
Grundlage für die Gewährung einer Zuweisung bilden die Ergebnisse der Finanzrechnung für den laufenden Bereich.
Entsprechend der vorläufigen Finanzrechnung 2020, schließt die Gemeinde das Jahr mit einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen (+363.238,08 €) ab, hat jedoch noch negative Vorträge aus den Vorjahren abzudecken (- 1.712.039,03 €).
Die Gemeinde Bad Kleinen erfüllt nach jetzigem Stand die Voraussetzungen für die Gewährung einer Konsolidierungszuweisung gemäß § 27 Abs. 1 FAG M-V.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,5 MB
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550,7 kB
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3
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72,5 kB
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