Beschlussvorlage - VO/GV08/2020-2389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt das Gebiet I

(Wochenendsiedlung Nr. 1 bis 46) umzubenennen und neu zu nummerieren.

Der neue Straßenname lautet:____________________

Die Nummerierung wird von der Verwaltung nach der Anhörung festgelegt.

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt für das Gebiet  II

(Wochenendsiedlung 1-12 + 51 und 52) die Straßenbezeichnung und die Nummerierung beizubehalten.

Ausnahme machen die Hausnummern 51 und 52. Diese werden umnummeriert und mit            1 und Buchstabenzusatz versehen.

Die in der Karte mit 17 ausgewiesene Bezeichnung kann entfallen, da das Grundstück die Bezeichnung vom Seeweg aus hat.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In einer der letzten Bauausschusssitzungen wurde die Thematik – Nummerierung in der Wochenendsiedlung angesprochen.

Bei einer Vorortbesichtigung der Verwaltung wurde festgestellt, dass die vorhandene Nummerierung die Ursprungsnummerierung darstellt.

 

Zum Werdegang der Entstehung dieses Gebiets ist folgendes auszuführen.

Es entstanden relativ kleine Grundstücke, die den Pächtern zur Erholung dienen sollten. Nach 1990 gab es Beschlüsse der Gemeindevertretung, dass die damaligen Pächter die Grundstücke nebst Gartenhäuser kaufen durften.

 

Im Jahr 2008 gab es Beschlüsse, einen großen Teil der Wochenendsiedlung mit einem Bebauungsplan zu überplanen, so dass dort im nördlichen Teil zwei (WA Gebiete) Allgemeines Wohngebiet entstanden und im südlichen Teil 5 (SO Woch) Sondergebiet Wochenendhausgebiet entwickelt wurden.

 

Da der örtliche Zusammenhang zwischen beiden Bereichen fehlt, ist zu überlegen, welcher der beiden Teile umzubenennen ist,

Die Grundstücke am See, die am Radweg liegen, sind zum größten Teil nicht im Bebauungsplan erfasst (ein Grundstück im SO5 Gebiet). Diese werden bis heute noch als Wochenend- und Erholungsgrundstücke im F-Plan ausgewiesen.

 

Im Gebiet I wird mit der Anhörung an die Eigentümer auch die Anzahl der benötigten Hausnummern geklärt. Da es in diesem Bereich zum Zusammenschluss von einigen früheren Parzellen zu einem Eigentum gegeben hat.


In der BA-Sitzung am 17.02.2021 gingen die Bauausschussmitglieder davon aus, dass der untere Bereich der Wochenendsiedlung die Bezeichnung Seeweg trägt und so kam es zu einer Festlegung, die örtlich nicht umsetzbar ist, aufgrund dessen soll diese Vorlage nochmals im Bauausschuss beraten werden.

 

Mit Datum 23.04.2021 teilte eine Anwohnerin schriftlich mit, dass sie eine Befragung aller Grundstückseigentümer des unteren Bereichs der Wochenendsiedlung durchgeführt hat. Der mehrheitliche Vorschlag ist „Am Seeufer“. Die Anwohnerin beantragt von sich aus die Neunummerierung, um 1a und 1b zu vermeiden. Nähere Erläuterung siehe Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Umbenennung / Hausnummer trägt lt. Hausnummernsatzung der Eigentümer. Die Beschilderung der Straßen obliegt der Gemeinde.
 

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Anlagen

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