Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2410
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Hortgebäudes in Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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17.02.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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10.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, ein Hortgebäude für 169 Kinder am Standort zwischen der Regionalen Schule, der Grundschule und der Kindertagesstätte unter Schaffung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen neu zu errichten. Der Bau des Hortgebäudes soll mit Fördermitteln erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Sozialausschuss wurde in der Vergangenheit intensiv an der erforderlichen Kapazität eines neuen Hortgebäudes gearbeitet. Unter Einbeziehung der Berücksichtigung der Erschließung des Mühlengeländes und des Wohngebietes in Hohen Viecheln und den damit in Zusammenhang stehenden Zuzügen in die Gemeinde Bad Kleinen und im Schuleinzugsbereich der Gemeinde Hohen Viecheln ist der Sozialausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Hortgebäude in dieser Größenordnung erforderlich ist.
Die gestiegenen Geburtenzahlen und die geplanten Zuzüge untermauern diesen hohen Bedarf, bisher bis zum Schuljahr 2026/2027.
Ein weiterer wichtiger Grund zur Errichtung eines separaten Hortgebäudes ist der erforderliche Platzbedarf der Grundschule im Schulgebäude. Aufgrund der Änderungen im Schulgesetz werden die Kinder seit dem Schuljahr 2020/2021 in die Schuleingangsphase eingeschult, die individuell für jedes Kind von 1 bis 3 Jahren dauert. Der daraus resultierende Mehrbedarf an Hortplätzen kann noch nicht abgeschätzt und beziffert werden.
Weiterhin wird nach dem Schulgesetz die Inklusionsstrategie bis zum Schuljahr 2027/2028 weiter umgesetzt. Daraus resultieren Diagnosefördergruppen an ausgewählten Grundschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die einen weiteren Raumbedarf nach sich ziehen.
Eine Beratung zum Hortneubau fand am 19.01.2021 beim Jugendamt des Landkreises NWM statt. Das Vorgespräch verlief positiv, jedoch fehlt bisher noch eine schriftliche Zusage zur Umsetzung des Projektes durch die Jugendhilfeplanung des Landkreises NWM. In der Beratung wurde sich mit dem Jugendamt auf die Anzahl von 169 Plätzen geeinigt. Diese bestehen aus 154 Plätzen für 7 Hortgruppen und 15 Plätzen für 1 Kindergartengruppe.
Die Förderprogramme werden geprüft und es wird eine Förderung beantragt.
Die Argumentation des Sozialausschusses und die verarbeiteten Daten für die nächsten Jahre zur Belegung in der Schule und im Hort sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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123,2 kB
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