Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beratungsbedarf

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beim Ortstermin mit Vertretern des Eisenbahnbundesamtes, der DB – Projekt  Bau GmbH und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises  zur Beratung des Blinklichtprogramm, Paket 5 – Bahnübergang Gallentin  stellte sich folgende Situation dar.

Der Bahnübergang hat noch eine alte planfestgestellte Lage ohne Fußweg. Die ausgebaute Fuß- und Radwegumlaufsperre wurde mit dem Ziel einer zusätzlichen Sicherheit gebaut. In der Praxis wird diese Lösung wenig angenommen.

Es ist nun beim Umbau des Bahnübergangs zu prüfen, ob es nicht möglich ist, durch straßenbegleitende Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer durch Überbauung der offenen Grube, eine sichere Lösung für alle Beteiligte geschaffen wird. Durch diese Lösung wird dem Anlieger (Bahnhaus) und den notwendigen Versorgungsfahrzeugen auch die Möglichkeit gegeben den Weg (Flurstück 331/18)   nach links und auch nach rechts zu verlassen. Bei Beibehaltung der vorhandenen Lösung wird durch die Bahn ein Abbiegen nur nach links, Richtung Gallentin, gestattet.

Die ausgebaute Fuß- und Radwegumlaufsperre wird bei Bau des straßenbegleitenden Fuß- und Radweg entfernt.

Der Landwirt Herr Müller hat ebenfalls in diesem Bereich seine Ackerauffahrt.

Diese soll auf das Flurstück 331/14 Gem. Gallentin, gegenüber Einfahrt Große Maräne verlegt werden. Hier soll eine Ackerzufahrt geplant werden.

Eine Grobkostenschätzung für diese neuere Variante wird durch die DB Projektbau GmbH ermittelt.

Das  Eisenbahnbundesamt und auch der Landkreis Straßenverkehrsamt befürworten die straßenbegleitende Wegeführung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Da es sich hierbei um eine Maßnahme der Bahn, nach Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt, wird die Gemeinde mit 1/3 an den Kosten beteiligt. Die Kostenermittlung liegt noch nicht vor.

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Anlagen

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