Beschlussvorlage - VO/GV04/2021-0722

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des §22 KV M -V stimmt die Gemeindevertretung Metelsdorf dem vorliegenden Einzelhandelskonzept zu und beauftragt den Bürgermeister diese überregionale Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Metelsdorf befindet sich im Stadt-Umland-Raum (SUR) Wismar. Der Umlandraum der Stadt Wismar muss alle planungsrelevanten Aufgaben mit den Umlandgemeinden abstimmen. Neben dem bereits beschlossenen Wohnungsbaukonzept ist nunmehr das Einzelhandelskonzept des Stadt- Umlandraumes erarbeitet und in einem breiten Abstimmungsprozess mit den Gemeinden abgestimmt.

 

Die Schwerpunkte des Einzelhandels liegen im Bereich Dorf Mecklenburg mit den Standorten in Dorf Mecklenburg und Karow, im Bereich der Gemeinde Hornstorf im Gewerbegebiet Kritzow und der Hansestadt Wismar. Für die Gemeinde Metelsdorf sind keine Einzelhandelsstandorte vorgesehen und auch nicht geplant.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
keine

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Anlagen

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