Beschlussvorlage - VO/GV08/2021-2402

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 20 Abs. 3 Nr. 13 beschließt die Gemeindevertretung Bad Kleinen den Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband M-V (KAV M-V).
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen ist einer der größten Arbeitgeber im Amtsbereich und beschäftigt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Der KAV M-V ist Interessenvertreter der Arbeitgeber und Verhandlungsführer bei Tarifverträgen mit den Gewerkschaften. Er trägt somit auch eine große Verantwortung für die kommunalen Betriebe und Einrichtungen zum Abschluss von realisierbaren Tarifforderungen. Weitere Vorteile des Beitritts sind unter anderem die Beratung des Arbeitgebers in Einzelfragen des Arbeits- und Tarifrechts und kostenlose Vertretung vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in Personalangelegenheiten.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Grundbeitrag 1.100 €

Umlage für alle Beschäftigten insgesamt:247,50 €
 

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Anlagen

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