Beschlussvorlage - VO/GV12/2021-0815
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 "Barnekow Nord" der Gemeinde Barnekow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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16.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für das ca. 1,7 ha große Gebiet im Norden der Ortslage Barnekow, umfassend die Flurstücke 91 (teilw.) und 92/3 der Flur 1, Gemarkung Barnekow, begrenzt im Norden durch landwirtschaftliche Nutzfläche, im Osten durch brach liegende Gewerbeflächen, im Süden durch Wohnbebauung sowie im Westen durch Hausgärten und Grünland, soll der Bebauungsplan Nr. 8 mit der Gebietsbezeichnung „Barnekow Nord“ aufgestellt werden. Die Gebietsabgrenzung kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
- Mit der Bebauung auf der betreffenden Fläche beabsichtigt die Gemeinde Barnekow, den bestehenden städtebaulichen Missstand einer brachliegenden Fläche, auf der sich ehemals eine Gärtnerei befand, zu beseitigen. Mit der Errichtung von Wohngebäuden soll auf die Wohnbauflächennachfrage in der Gemeinde reagiert werden. Es erfolgt die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten (gem. § 4 BauNVO).
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im städtebaulichen Konzept (Anlage) sind 13 Wohnhäuser vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über eine vorhandene Zuwegung, die an die L 012 anbindet. Die innere Erschließung wird durch eine Wendeanlage, die ausreichend dimensioniert für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge ist, sichergestellt.
Im Ergebnis der gemeindlichen Planungsanzeige stimmt das Amt für Raumordnung und Landesplanung der vorliegenden Planung, unter der Voraussetzung, den vereinbarten Entwicklungsrahmen von 18 Wohneinheiten nicht zu überschreiten, zu. Um den Vorgaben des Amtes für Raumordnung zu entsprechen, ist es vorgesehen, die Höchstzahl von Wohnungen in Wohngebäuden so zu begrenzen, dass die Anzahl von 18 Wohnungen nicht überschritten wird. Es wird eine aufgelockerte Bebauung mit Grundstücksgrößen von ca. 800 m² bis 1500 m² angestrebt.
Der Geltungsbereich wird im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Barnekow, aktuell als gemischte Baufläche dargestellt. Die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten in diesem Bereich ist keine Abweichung von der planerischen Konzeption des Flächennutzungsplanes. Es werden nicht die gesamten gemischten Bauflächen überplant und zudem sind auch in einem allg. Wohngebiet nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässig. Der Bebauungsplan Nr. … kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird gewahrt.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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313,1 kB
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