Beschlussvorlage - VO/GV12/2021-0815

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im städtebaulichen Konzept (Anlage) sind 13 Wohnhäuser vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über eine vorhandene Zuwegung, die an die L 012 anbindet. Die innere Erschließung wird durch eine Wendeanlage, die ausreichend dimensioniert für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge ist, sichergestellt.

 

Im Ergebnis der gemeindlichen Planungsanzeige stimmt das Amt für Raumordnung und Landesplanung der vorliegenden Planung, unter der Voraussetzung, den vereinbarten Entwicklungsrahmen von 18 Wohneinheiten nicht zu überschreiten, zu. Um den Vorgaben des Amtes für Raumordnung zu entsprechen, ist es vorgesehen, die Höchstzahl von Wohnungen in Wohngebäuden so zu begrenzen, dass die Anzahl von 18 Wohnungen nicht überschritten wird. Es wird eine aufgelockerte Bebauung mit Grundstücksgrößen von ca. 800 m² bis 1500 m² angestrebt.

 

Der Geltungsbereich wird im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Barnekow, aktuell als gemischte Baufläche dargestellt. Die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten in diesem Bereich ist keine Abweichung von der planerischen Konzeption des Flächennutzungsplanes. Es werden nicht die gesamten gemischten Bauflächen überplant und zudem sind auch in einem allg. Wohngebiet nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässig. Der Bebauungsplan Nr. … kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird gewahrt.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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