Beschlussvorlage - VO/GV12/2021-0816

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Beschaffung und Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige in der Wismarschen Straße in Barnekow. Finanziert werden soll diese Anzeige über Spendenmittel im Jahr 2021 bzw. entsprechende Haushaltsmittel sind im Gemeindehaushalt für 2022 ein zu planen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Einwohnerfragestunde während der Sitzung des Bauausschusses, am 25.02.2021, wurden die z.T. zu hohen Geschwindigkeiten in der Wismarschen Straße bemängelt. Die gefahrenen Geschwindigkeiten stellen eine Verkehrsgefährdung für die Straße querende Fußgänger vor allem im unmittelbaren Bereich der Bushaltestelle da.

Auf Grund der losen Bebauung am Ortseingang von Barnekow aus Richtung Wismar

kommend, reduzieren zahlreiche Verkehrsteilnehmer ihre gefahrene Geschwindigkeit nur

sehr langsam. Dieses führt dazu, dass viele Kfz mit einer höheren Geschwindigkeit in der

Wismarschen Straße als erlaubt unterwegs sind. Eine ähnliche Situation lässt sich aus der Gegenrichtung beobachten. Hier wird nach der Kurvendurchfahrt am Ortseingang an der Einmündung zur Wirtschaftsstraße die Fahrgeschwindigkeit erhöht, so dass im Bereich der Bushaltestelle eine höhere, gefahrene Geschwindigkeit als die zulässige Geschwindigkeit beachtet werden kann.  Um hier eine dauerhafte und messbare Reduzierung der durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeit zu erzielen, ist die Installation von mobilen Geschwindigkeitsanzeigen ratsam. Diese Auffassung vertreten auch die Mitglieder des Bauausschusses (s. Anlage 1). Es sind zwei Standorte für die Geschwindigkeitsanzeige vorgesehen, zwischen den beiden Standorten soll der Wechsel der Geschwindigkeitsanzeige in regelmäßigen Abständen erfolgen (s. Anlage 2).

Positive Erfahrungen mit diesen Geschwindigkeitsanzeigen wurden bereits u.a. in den Gemeinden Metelsdorf und Bad Kleinen gesammelt. 

Die Geschwindigkeitsanzeigen arbeiten nachfolgendem wirksamen Muster:

Die gefahrene Geschwindigkeit wird gemessen und im Wechsel mit einem entsprechenden Smiley- Symbol angezeigt. Wird die eingestellte Geschwindigkeitsschwelle überschritten, weist ein rotes Smiley- Symbol auf ein Fehlverhalten hin. So wird der Fahrer unmittelbar angehalten seine Geschwindigkeit zu reduzieren. Durch den mahnenden Hinweis und die sichtbare Überwachung am Straßenrand erfolgt in der Regel eine unmittelbare Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei eingehaltener Geschwindigkeit wird die ordnungsgemäße Fahrweise mittels eines lächelnden, grünen Smileys gelobt. Eine derart positive Bestätigung korrekten Verhaltens hat langfristig einen erwiesenermaßen stärkeren Lerneffekt als schlichte Mahnung bei Fehlverhalten. Langfristig lässt sich so die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit auf einen Wert unter der maximal erlaubte Geschwindigkeit drücken. Dies führt zu einer Beruhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Bei den geplanten Standorten des Geschwindigkeitsmessgerätes an der Landesstraße ist die notwendige Zustimmung bei der Straßenbauverwaltung noch einzuholen. Eine Genehmigung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises ist nicht erforderlich.  Damit ein standortunabhängiger Betrieb der Geschwindigkeitsanzeige realisiert werden kann, ist es empfehlenswert die Geschwindigkeitsanzeige mittels eines Solar- Moduls für die Stromversorgung zu betreiben. Damit der Erfolg des Einsatzes nachweisbar ist, ist es erforderlich die gemessenen Geschwindigkeiten und die Anzahl der Fahrzeuge mittels Datenerfassungssoftware zu speichern und auszuwerten. Für eine solche Geschwindigkeitsanzeige (Solar- Modul + Datenerfassung) ist mit Kosten von 2.100 € zu rechnen (Vergleichsdaten aus der Auftragsvergabe für die Gemeinden Lübow und Bobitz). Die Geschwindigkeitsanzeige wird an einem eigenen Verkehrszeichenpfosten oder auch einer vorhandenen Straßenlampe montiert. Für die Aufstellung der Geschwindigkeitsanzeige sind 250 € einzuplanen.

Die Beschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige stellt eine investive Maßnahme da, notwendige Mittel sind gemäß Kommunalrecht im Haushalt der Gemeinde einzuplanen. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden diese Mittel nicht eingeplant und sind somit auch nicht verfügbar. Nach Auskunft der Kämmerei ist ca. die Hälfte der anfallenden Kosten für eine Geschwindigkeitsanzeige über vorhandene Spenden an die Gemeinde gedeckt.     
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
ca. 2.350 €
 

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Anlagen

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