Beschlussvorlage - VO/AA07/2021-0687

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, zur Landratswahl des Landkreises Nordwestmecklenburg folgenden Aufwandsentschädigung für den Wahltag zu zahlen:

 

  1. Wahlvorsteher/-in und deren Stellvertreter/-in erhalten 50 Euro
  2. Schriftführer/-in und deren Stellvertreter/-in erhalten 50 Euro
  3. Beisitzer erhalten 40 Euro

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wird keine Verpflegung gestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 2. März 2011 (LKWO M-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2018 (GVOBl. M-V S. 448) billigt gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 den Mitgliedern der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden in Höhe von 35 Euro und für die weiteren Mitglieder in Höhe von 25 Euro. Dieser Betrag kann nach § 14 Absatz 1 Satz 2 LKWO M-V durch einen Beschluss der Gemeindevertretung/Amtsausschuss erhöht werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Besetzung der Wahlvorstände mit 8 Personen ist bei der Landratswahl des Landkreises Nordwestmecklenburg im Jahr 2021 mit Mehraufwendungen von 2.700 Euro zur rechnen.
 

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