Beschlussvorlage - VO/AA07/2021-0687
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Landratswahl des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Michaela Gründemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
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Entscheidung
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18.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, zur Landratswahl des Landkreises Nordwestmecklenburg folgenden Aufwandsentschädigung für den Wahltag zu zahlen:
- Wahlvorsteher/-in und deren Stellvertreter/-in erhalten 50 Euro
- Schriftführer/-in und deren Stellvertreter/-in erhalten 50 Euro
- Beisitzer erhalten 40 Euro
Aufgrund der Corona-Pandemie wird keine Verpflegung gestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 2. März 2011 (LKWO M-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2018 (GVOBl. M-V S. 448) billigt gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 den Mitgliedern der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden in Höhe von 35 Euro und für die weiteren Mitglieder in Höhe von 25 Euro. Dieser Betrag kann nach § 14 Absatz 1 Satz 2 LKWO M-V durch einen Beschluss der Gemeindevertretung/Amtsausschuss erhöht werden.
