Beschlussvorlage - VO/GV01/2021-1791

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Malerbetrieb C. Riek, am 08.01.2021 = 682,36 € Sachspende für die MZH Dorf Mecklenburg

 

BRESSER GmbH, am 07.12.2020 =190,08 € Sachspende für Hort Dorf Mecklenburg

 

Bunke Patricia, am 15.12.2020 =4.996,12 € Sachspende für MZH Dorf Mecklenburg und Vereinsgebäude (MSV)

 

Elektro Möller GmbH, am 10.11.2020 = 609,67 € Sachspende Gemeinde

 

Malerbetrieb Lindemann GmbH, am 01.12.2020 =1.000,00 € Geldspende für KITA Dorf Mecklenburg

 

Malerbetrieb Lindemann GmbH, am 26.11.2020 =350,00 € Geldspende für Senioren Weihnachtsfeier

 

Biemel, Burkhard, am 12.01.2021 =131,43€ Sachspende Gemeinde

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde  zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beiträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen, im Sinne von § 44KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

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